Geld sparen mit der Förderung vom Staat
Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Hauseigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten bei der energetischen Sanierung. Die Förderung soll die finanzielle Belastung durch Investitions- und Heizkosten reduzieren und kalkulierbarer machen.
Fördermittel der BAFA sind nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und stehen daher grundsätzlich jedem Haus- oder Wohnungseigentümer offen, der förderfähige Maßnahmen durchführt und für dessen Haus der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Für die Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater notwendig.
Wie könnte Ihre persönliche BAFA-Förderung aussehen?
Staatliche Zuschüsse oder Kredite bei Baumaßnahmen wie z. B. die Erneuerung von Fassaden, Fenstern, Türen, dem Dachausbau sowie beim barrierefreien Wohnen sind derzeit besonders vielseitig und finanziell interessant.
Voraussetzung bei beiden Varianten ist die Zusage der BAFA bzw. der KfW
Wichtig: Genaue Informationen zu den Fördermöglichkeiten und aktuellen Zinssätzen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW Bank.
BAFA-Förderprogramm ZUSCHUSS
- BAFA Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
- Pro Wohneinheit bis zu 60.000 € förderfähige Kosten
- Beantragung durch den Auftraggeber mit Hilfe eines Sachverständigen
KfW-Förderprogramm KREDIT
- ab 0,75% effektiver Jahreszins bis zu einer Darlehenssumme von 60.000 Euro
- Auszahlung zu 100%
- flexible Laufzeiten, vorzeitige Tilgung kostenfrei möglich. Beantragung über die Hausbank durch den Auftraggeber und einen Sachverständigen
- Tilgungszuschuss bis 20% möglich
So einfach geht‘s! 5 Wege zu Ihrem BAFA-Zuschuss
Dank des BAFA-Zuschusses und ok Bauservice kann Familie Schuster die Fassade Ihres Hauses modernisieren und zukünftig viel Geld sparen. Vor einem Jahr hat die Familie ein 30 Jahre altes Fertighaus erworben. Nun soll die alte Eternit-Fassade einem neuen, modernen Wärmedämmverbundsystem weichen.
SCHRITT 1: Ihre Wünsche
Energetische Modernisierung des 30 Jahre alten Hauses – aber wie?
SCHRITT 2: Maßnahmen planen mit ok Bauservice
Bei einem Termin vor Ort überlegen Sie gemeinsam mit unserem Fachberater, welche Maßnahmen für Ihr Haus sinnvoll sind. Anschließend ermitteln wir die Kosten und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
SCHRITT 3: Gemeinsam beantragen wir Ihre Förderung
Nun ist die Planung abgeschlossen und die BAFA-förderfähige Auftragssumme ermittelt. Für die Antragstellung ist ein unabhängiger Sachverständiger erforderlich, der die Maßnahmen bestätigt. Diesen Sachverständigen stellen wir Ihnen zur Seite. Generell gilt: Die Beantragung der Förderung (Kredit oder Zuschuss) muss stets vor der Beauftragung der Baumaßnahmen erfolgen.
SCHRITT 4: Die Sanierung beginnt
Sobald Sie die Förderzusage erhalten haben, starten wir mit der Umsetzung Ihres Projektes. Eine fachmännische Baubegleitung ist für uns selbstverständlich.
SCHRITT 5: Nach Abschluss der Sanierung
Den erforderlichen „Verwendungsnachweis“ für die durchgeführte Baumaßnahme erhalten Sie von unserem Sachverständigen mit dessen Unterschrift. Dieses Formular brauchen Sie jetzt nur noch mit der Abschlussrechnung bei BAFA einzureichen – und der Auszahlung Ihres Zuschusses steht nichts im Wege.
OK Bauservice – wir sind die richtigen wenn sie Ihr Fertighaus sanieren lassen wollen.